Personalselektion - eine Crux?

Zusammenfassung

Die Personalauswahl lässt sich durch die Standardisierung des Selektionsverfahrens wesentlich verbessern. Die praxisspezifische Klärung des Anforderungsprofils ist wichtigste Voraussetzung für die Überprüfung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der künftigen Lehrtochter oder der künftigen Mitarbeitenden. Das durch klare Strukturen festgelegte Programm zur Schnupperlehre liefert dem Praxisteam aussagekräftige Grundlagen zur Eignungsbeurteilung. Damit lassen sich Fehlbesetzungen vermeiden, gleichzeitig aber auch das Arbeitsklima verbessern.

Einleitung

Vielfach stellt die Auswahl einer geeigneten Lehrtochter für praktizierende Ärztinnen und Ärzte ein beachtliches Problem dar. Es fehlt an der zur Beurteilung nötigen Kompetenz, an der „lehrlingsdiagnostischen" Routine und oft auch an der Zeit, um im Rahmen des Praxisalltags zusammen mit der MPA die geeignete Wahl treffen zu können. Fehlentscheide und Lehrabbrüche, aber auch die Verschlechterung des Arbeitsklimas und daraus erwachsender Berufsärger sind oft die Begleiterscheinungen einer missglückten Lehrlingsauswahl.

Ein verblüffendes Selektionsinstrument

Das Instrumentarium „Personalselektion in der Arztpraxis" schafft hier Abhilfe. Als neuzeitliches und vielseitig brauchbares Beurteilungs- und Auswahlverfahren bietet es jedem Praxisinhaber die Möglichkeit, kompetent und mit optimaler „Trefferquote" seine Lernenden zu evaluieren. Ebenso dienlich und damit vielseitig nutzbar ist das Instrument auch für die Qualifikation bereits angestellter Mitarbeiterinnen und die Beurteilung neuer Teammitglieder. Erarbeitet wurden der Leitfaden und das Abklärungsmanual im Auftrag der „Margrit und Ruth Stellmacher-Stiftung" durch das Psychologische Institut der Universität Bern.

Ein alltags-praktisches Manual

Kernstück des Leitfadens ist ein differenziertes Anforderungsprofil. Die Gewichtung der darin enthaltenen Aufgabenbereiche, erwünschten Fähigkeiten und Fertigkeiten ist je nach Praxiserfordernissen individuell. Damit lassen sich praxisspezifische und alltagsnahe Anforderungskriterien für die Auswahl der Lernenden definieren. Die Bewertung erfolgt im Rahmen der Schnupperlehrzeit sowohl durch die medizinische Praxisassistentin oder der Praxiskoordinatorin als künftige Lehrmeisterin wie auch durch den Arzt oder Aerztin.

Das eigentliche Auswahlverfahren gliedert sich dreiphasig in die Vorbereitung mit der Erstellung des Anforderungsprofils, in die selektionierende Vorabklärung und in die eigentliche Abklärung samt der endgültigen Anstellung der Lehrperson. Die Vorabklärung dient der Auswahl jener Bewerberinnen, die für eine Schnupperlehre in Frage kommen können. Als Selektionskriterien dienen das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf, die Zeugnisse und die Liste der Referenzen. Die Auswertung dieser - heute zum Teil standardisierten Informationsquellen - lässt sich dank dem Leitfaden und den zugehörigen Hilfsmitteln sehr effektiv gestalten.

Die eigentliche Abklärung dient mit ihren klar definierten Standards der strukturierten Erfassung des Persönlichkeitsprofils der Bewerberinnen. Sie gliedert sich in den biografischen Fragebogen, die Auswertung der strukturierten Schnuppertagsresultate und in ein vorstrukturiertes Interview. Die lernzielorientierten und beobachtungsdefinierten Checklisten machen dank der differenzierten Gesamtbeurteilung der Bewerberinnen eine Abstimmung mit dem praxisinternen Anforderungsprofil möglich. Die Auswahl der geeignetsten Kandidierenden aus der meist grossen Zahl von Bewerberinnen wird damit zum letzten und befriedigenden Schritt.

Erfahrungen

Das Selektionsinstrument ist bereits in verschiedenen Praxen mit Erfolg angewandt worden. Der erste Eindruck, es handle sich um ein aufwändiges Prozedere, täuscht. Ziel ist, durch eine möglichst breite Verwendung des Instrumentariums - oder von Teilen davon - einen wesentlichen Beitrag zu einer professionellen Personalselektion in der Arztpraxis zu leisten. Dadurch lassen sich neben dem Arbeitsklima und dem Arbeitsresultat auch die Personal- und Patientenzufriedenheit fördern, was wesentlich zur Reputation der Praxis beiträgt.

Die Unterlagen zur „Personalselektion in der Arztpraxis" lassen sich dem Internet entnehmen unter www.fmh.ch oder www.sva.ch. Weitere Informationen erhalten Sie auch von der Margrit und Ruth Stellmacher-Stiftung, c/o RA Dr. iur. Thomas Brender, Leeacherstrasse 23, 8123 Ebmatingen, Tel. 044 887 77 88

Margrit und Ruth Stellmacher-Stiftung | Seftigenstrasse 310, Postfach 1408, 3084 Wabern
Tel. 031 380 54 40 | E-Mail: info@stellmacher-stiftung.ch